Hausordnung

Hausordnung Feriencamp Gnitz

(Damit sich alle Gäste bei uns wohlfühlen)


1. Allgemeines

Die Hausordnung dient dem gegenseitigen Respekt und einem angenehmen Aufenthalt für alle Gäste.
Mit der Buchung und dem Aufenthalt im Feriencamp Gnitz erkennen alle Gäste diese Hausordnung an.


2. Rücksichtnahme & Ruhezeiten

  • Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Gäste.

  • Die allgemeinen Ruhezeiten gelten von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr.

  • In dieser Zeit sind laute Gespräche, Musik und andere Geräusche zu vermeiden.


3. Kinder & Aufsichtspflicht

  • Eltern oder Begleitpersonen tragen die Aufsichtspflicht für ihre Kinder.

  • Bitte achten Sie darauf, dass Kinder andere Gäste nicht stören und sich nicht in Gefahr bringen.


4. Nutzung der Anlagen

  • Alle Einrichtungen sind sorgsam zu behandeln.

  • Schäden sind dem Personal umgehend zu melden.

  • Gemeinschaftsräume und Sanitäranlagen sind sauber zu hinterlassen.


5. Unterkünfte, Stell- und Zeltplätze

  • Die gebuchten Unterkünfte sowie Stell- und Zeltplätze dürfen nur von der angemeldeten Personenzahl genutzt werden.

  • Offenes Feuer ist nur an den dafür vorgesehenen und freigegebenen Stellen erlaubt.


6. Haustiere

  • Haustiere sind nach vorheriger Absprache erlaubt.

  • Haustiere sind auf dem gesamten Gelände an der Leine zu führen.

  • Hinterlassenschaften sind vom Tierhalter umgehend zu entfernen.

  • Haustiere dürfen andere Gäste nicht beeinträchtigen.


7. Sauberkeit & Umwelt

  • Bitte helfen Sie mit, die Natur und die Anlage sauber zu halten.

  • Abfälle sind getrennt in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen.

  • Gehen Sie sparsam mit Wasser und Strom um.


8. Verhalten im Brandfall & Sicherheit

  • Flucht- und Rettungswege sind stets freizuhalten.

  • Offenes Feuer, Kerzen oder Grills dürfen nur unter Beachtung der Sicherheitsregeln genutzt werden.

  • Lagerfeuer sind mit dem Betreiber abzustimmen und werden unter Berücksichtigung der aktuellen Waldbrandstufe genehmigt.                                             
  • Den Anweisungen des Personals ist in Notfällen unbedingt Folge zu leisten.


9. Fahrzeuge

  • Fahrzeuge dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden.

  • Schrittgeschwindigkeit auf dem gesamten Gelände.


10. Hausrecht

Der Betreiber behält sich das Hausrecht vor.
Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung kann ein Platzverweis ausgesprochen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.


11. Schlussbemerkung

Wir wünschen allen Gästen einen erholsamen und angenehmen Aufenthalt im Feriencamp Gnitz.